Forderungsbetreibung & Inkasso

Rasch zum verdienten Geld kommen

Unternehmen, die Außenstände zu lange tolerieren, riskieren den Ausfall von Forderungen. Häufige Gründe dafür sind Einwendungen des Schuldners aufgrund zwischenzeitig aufgetretener Mängel, die Verjährung der Ansprüche oder der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

Spätestens zwei bis drei Wochen nach Überschreitung des Zahlungsziels, sollten daher bereits eine freundliche und eine strikte Zahlungsaufforderung versendet sein. Wenn die Zahlungsaufforderungen nicht gefruchtet haben, sollten die offenen Rechnungen dem Rechtsanwalt zur Betreibung übergeben werden.

Ja nach Wunsch des Gläubigers senden wir dem Schuldner vor Einbringung der Klage noch eine letzte Mahnung oder bringen zur Beschleunigung der Angelegenheit sofort Klage bei Gericht ein. Sollte der Schuldner nach erfolgreichem Abschluss des Gerichtsverfahrens die Zahlung weiterhin verweigern, kümmern wir uns automatisch um die gerichtliche Einbringung im Wege der Exekution.

Zusätzlich bieten wir zur Optimierung des Zahlungsflusses die Erstellung von ausgefeilten Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Unternehmer profitieren damit beispielsweise von der Möglichkeit zur Einforderung von Kostenvorschüssen und Teilzahlungen, von kurzen Zahlungszielen, von minimierten Einwendungsmöglichkeiten des Schuldners und von harten Sanktionen im Fall der nicht rechtzeitigen Bezahlung der Forderungen.

Seminare & Events

// Tipps und Tricks zur Risikominimierung beim Vertragsabschluss

Beginn: 23.03.2011, 15:00 Uhr
Ende: 23.03.2011, 17:00 Uhr
Ort: Salzburg
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// “it law special” Seminar – AGB von Facebook, XING, Google, Youtube & Co

Beginn: 21.07.2010, 14:00 Uhr
Ende: 21.07.2010, 16:00 Uhr
Ort: Salzburg
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// “it law special” Seminar Social Media-Recht (ausgebucht)

Beginn: 07.07.2010, 14:00 Uhr
Ende: 07.07.2010, 16:00 Uhr
Ort: Salzburg
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Neuigkeiten

// Arbeitsrechtliche Folgen unfreiwilliger Urlaubsverlängerung

Angestellte, die wegen des Vulkanausbruches in ihrem Urlaubsort festsitzen und nicht pünktlich an ihrem Arbeitsplatz erscheinen können, brauchen keine Entlassung zu fürchten, da es sich um kein unberechtigtes Fernbleiben handelt. [...]

// Ansprüche bei Flugausfällen

„Eyjafjallajökull‎“ ist zwar kaum auszusprechen, aber doch in aller Munde. Der Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull in Island bedeckte den Himmel in weiten Teilen Europas mit einer Aschewolke. Diese führte zu [...]

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