Wie ist der Beruf “Anwalt” geregelt?
Normen für die Rechtsanwaltschaft
Die Ausbildung zum Rechtsanwalt, die Zulassung als Rechtsanwalt und die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes ist in mehreren Gesetzen und Verordnungen detailliert geregelt:
- Die Rechtsanwaltsordnung, die Ausbildungsrichtlinie und das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz regeln die Ausbildung der Rechtsanwälte. Vorgeschrieben sind insbesondere der Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften, eine praktische Ausbildung bei Gericht und bei einem Rechtsanwalt sowie die Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung.
- Das Europäische Rechtsanwaltsgesetz regelt die Berufsausübung von Rechtsanwälten aus anderen europäischen Staaten in Österreich.
- Die Rechtsanwaltsordnung, die Richtlinien für die Berufsausübung und das Disziplinarstatut regeln die Berufsausübung und sehen strenge Sanktionen bei Nichteinhaltung vor.
- Das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Allgemeinen Honorar-Kriterien regeln das Honorar der Rechtsanwälte.

