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Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht sind kein Kavaliersdelikt und können im schlimmsten Fall zur Insolvenz des Unternehmens führen.

Unser Rechtsanwaltsteam verfügt über 20 Jahre Erfahrung bei der Durchsetzung und der Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen.

Wettbewerbsrecht (UWG)

Hat Ihr Unternehmen eine Abmahnung bzw. Klage erhalten oder ist Ihr Unternehmen selbst Wettbewerbsverletzungen durch einen Mitbewerber ausgesetzt?

Wir verfügen über 20 Jahre Erfahrung im Wettbewerbsrecht (UWG) und unterstützen Sie effizient bei der Durchsetzung oder bei der Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen.

Zögern Sie daher keinen Augenblick und vereinbaren Sie direkt ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Rechtsanwälten.

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Wettbewerbsverletzungen

Die Bandbreite der möglichen Wettbewerbsverletzungen ist enorm. Die aufgezählten Beispiele sind eigentlich bloß Überschriften, unter welchen jeweils umfangreiche Listen wettbewerbswidriger Handlungen existieren:

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Verletzungen des Wettbewerbsrechts verschaffen dem Rechtsverletzer unfaire Vorteile am Markt und sind folglich illegal."
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Rechtsfolgen

Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) sind bitter:

Besonders schmerzhaft sind in der Praxis die Ansprüche auf Beseitigung und Urteilsveröffentlichung.

Die Beseitigung ist oft nur durch den Rückruf der wettbewerbsverletzenden Produkte oder durch die Einstellung bisher umsatzrelevanter Marketingmaßnahmen möglich. Die Urteilsveröffentlichung wird in der Regel gut sichtbar auf der Website des Rechtsverletzers oder in Form von kostspieligen, großformatigen Zeitungsinseraten vorgenommen.

Mehrfache Wettbewerbsverletzungen sind daher oftmals ein Insolvenzgrund.

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Rechtsanwälte für Wettbewerbsrecht

Als Rechtsanwälte für Wettbewerbsrecht bieten wir ein umfassendes Portfolio:

Wettbewerbsrechtliche Prüfung

Die umfassende wettbewerbsrechtliche Überprüfung des eigenen Unternehmens ist für die Minimierung des eigenen Unternehmensrisikos aber auch aus Geschäftsführersicht im Sinn der Minimierung des eigenen Geschäftsführerhaftung von zentraler Bedeutung.

Die Aufgabe ist noch größer als es am ersten Blick wirkt. Wettbewerbsverletzungen können nicht nur aus der Verletzung des Wettbewerbsrechts (UWG) an sich entstehen, sondern auch aus der Nichteinhaltung anderer Gesetze oder auch technischer Normen.

Im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Prüfung erstellen unsere Rechtsanwälte daher für unsere Kunden einen Projektplan, den wir dann gemeinsam abarbeiten. Sofern die Heranziehung externer Spezialisten erforderlich ist, z. B. für die Prüfung der CE-Konformität von Elektrogeräten oder die korrekte Auszeichnung von Lebensmitteln, unterstützen wir unsere Kunden bei der Koordination aller Beteiligten.

Monitoring der Mitbewerber

Eine Verletzung des Wettbewerbsrechts bringt oft enorme Vorteile bei der Kundengewinnung oder bei den Produktionskosten. Daher sind immer weniger Unternehmer bereit, die oft wirklich dreisten Rechtsverletzungen ihrer Mitbewerber zu tolerieren.

Für diese Fälle verfügt unsere Rechtsanwaltskanzlei beispielsweise über Tools zur Überwachung der Änderungen auf Websites sowie über Mitarbeiter zur Durchführung von Mystery Shopping-Maßnahmen, um auf wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken sofort reagieren zu können.

Durchsetzung oder Abwehr von Abmahnungen und Klagen

Wer sich ohne die Unterstützung eines spezialisierten (!) Rechtsanwaltes auf wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten einlässt, riskiert im schlimmsten Fall das gesamte Unternehmen.

Wettbewerbsrechtliche Verfahren unterscheiden sich in vielen Punkten von herkömmlichen Zivilprozessen. Strategie spielt hier tatsächlich ein große Rolle. Kleinste Fehler können zum sofortigen Prozessverlust, zu einem Gegenschlag des Gegners oder anderen nicht widergutmachbaren Folgen führen.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"In unserer Rechtsanwaltskanzlei finden Sie die notwendige Expertise, um Ihre Mitbewerber erfolgreich in Schach zu halten."

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Harlander & Partner

 

Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

Standorte Deutschland: 1

Gesellschafter: 2

Rechtsanwälte: 7

Weitere Juristen: 2

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