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Salzburger Nachrichten “Wie man sich auf Instagram nicht strafbar macht”

Darüber, “Wie man sich auf Instagram nicht strafbar macht”, berichtete Redakteur Ralf Hillebrand am 29. September 2017 in den Salzburger Nachrichten. Rechtsanwalt Mag. Peter Harlander stand für den Artikel als Experte zur Verfügung.

Wer regelmäßig durch Fotoportale wie Instagram stöbert, begegnet ihnen geradezu en masse: Die Rede ist von vermeintlichen Freizeitpostings, hinter denen sich in Wahrheit jedoch (oft sehr subtile) Werbeaktivitäten verbergen. Meist werden derartige Postings nur mit einem simplen “#ad” gekennzeichnet, was – entgegen der weitverbreiteten Meinung – längst nicht ausreicht, um Werbung als solche zu deklarieren. Das hat ein deutsches Gericht bereits im Juni entschieden.

Auch in Österreich ist ein einfaches “#ad” für solche Postings nicht ausreichend, da Werbung “eindeutig als solche erkennbar sein” muss, so Harlander. Stattdessen rät der Anwalt zur Kennzeichnung mit einem prominent platzierten “#anzeige” oder “#werbung”. Abmahnungen könnten in diesem Zusammenhang sowohl durch Mitbewerber als auch durch Konsumentenschutzorganisationen oder Wettbewerbsverbände erfolgen. Im Falle eines Verstoßes könne sowohl der Auftraggeber als auch der Verfasser des Postings zur Rechenschaft gezogen werden. Dabei handle es sich in vielen Fällen um sogenannte Influencer, die sich in der Vergangenheit häufig zu wenig über Auflagen informierten.

Den gesamten Artikel lesen Sie bei den Salzburger Nachrichten.

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